Tierarztpraxis
Thorsten Lohbeck
Kostentransparenz
Bei unserer Arbeit versuchen wir Ihnen immer einen tiefen Einblick in das zu gewähren, was wir tun. So ist es selbstverständlich auch eine kostentransparente Abrechnung vorzulegen. Deshalb erhalten Sie auf Wunsch immer eine Quittung oder falls sie nicht bar oder mit EC Karte bezahlen wollen, eine transparente Rechnung. Somit ist für Sie immer nachvollziehbar was wir gemacht haben und was wir abgerechnet haben.
Laden Sie sich hier die Gebührenordnung für Tierärzte herunter.
Wie hier anhand unserer Musterrechnung sehen können, haben sie links das Adressfeld mit ihren Namen und rechts unsere Kontaktdaten.
Darunter befindet sich die Rechnungsnummer. Mit der Rechnungsnummer helfen sie uns, ihre Zahlung zuweisen zu können, beziehungsweise, wenn Sie Rückfragen haben, schneller den Vorgang zu finden.
Im Feld darunter wird das behandelte Tier (wenn mehrere Tiere behandelt wurden werden diese einzeln aufgeführt) genannt. Sie finden immer das Datum der Behandlung sowie den an diesem Tag behandelnden Arzt und die vollbrachten Leistungen.
Wurde an mehreren Tagen behandelt so werden die Tage einzeln aufgeführt und dem Datum zugeordnet jeweiligen Behandlungen dargestellt.
Die von uns verwendeten Medikamente werden unter den Posten angewandte Medikamente aufgeführt.
Ähnlich wie Ärzte und Zahnärzte haben auch Tierärzte eine Gebührenordnung (GOT). Tierärzte sind verpflichtet sich an die Gebührenordnung zu halten.
Hier ist genau festgelegt, was ein Tierarzt, für eine bestimmte Leistung verrechnen darf. Ist eine bestimmte Leistung dort nicht aufgeführt, so ist festgelegt, was er stattdessen abrechnen muss. Prinzipiell hat der Tierarzt die Wahl zwischen dem einfachen und den so genannten dreifachen Satz.
Vor 3 Jahren wurde die Gebührenordnung das letzte Mal erhöht. Hierbei wurden die Preise und 12 % nach oben angehoben. Hiermit sollte ein Ausgleich für die stetig steigende Kosten geschaffen werden. Da die Kosten allerdings um circa 40 % gestiegen sind war diese Erhöhung eher ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Hätte damals eine Erhöhung in Höhe der geforderten und notwendigen 40 % stattgefunden, würden die meisten Tierärzte im einfachen Satz abrechnen. Da dies nicht geschehen ist, müssen modern ausgestattete Praxen über dem einfachen Satz abrechnen. Meistens wird hier im 1,5 fache des 1,8 fachen Satz abgerechnet.
Um Ihnen einen geregelten Notdienst bieten zu können, moderne Geräte für schnelle, sichere Diagnostik und Behandlung sowie ein gutes engagiertes Team, sind auch wir gezwungen mit einem erhöhten Gebührensatz abzurechnen.
Der Doppelte bis dreifache Satz findet bei uns in der Regel nur im Notdienst oder in besonders schweren Fällen Anwendung.
Wir werden immer wieder von besorgtem Kunden gefragt, ob es sinnvoll ist eine Tierkrankenversicherung abzuschließen. Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Da sie von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist.
Früher waren aus unserer Sicht Tierkrankenversicherungen relativ teuer und hatten einige Beschränkungen, wodurch sie nicht sehr aktiv waren. Doch dies hat sich zwischenzeitlich geändert. Inzwischen gibt es unserer Meinung nach einige sehr gute Anbieter für Krankenversicherungen.
Da allerdings auf der einen Seite die Kosten für Tierärztebehandlungen kontinuierlich steigen und auf der anderen Seite auch immer neue Behandlungen und Diagnosemöglichkeiten vorhanden sind ist es inzwischen ratsam eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Wertigkeit Ihres Tieres sollte hier neben den Unterhaltskosten ausschlaggebend sein. Es verhält sich ähnlich wie mit einer Krankenversicherung bei uns Menschen. Jeder ist versichert und wünscht sich gesund zu bleiben, Gleiches wünschen wir uns für unsere Tiere. Sie gesund zu ernähren und zu pflegen ist nur ein Teil des Ganzen. Falls es einmal zu höheren Kosten kommt, weil schwerwiegende Behandlungen notwendig wurden, sind die aufgewendeten Kosten für eine Krankenversicherung schnell wieder ausgeglichen. Nicht selten erleben wir es, dass eine Katze nach einen schweren Autounfall Kosten von über 1000 € verursacht, um Frakturen und andere Verletzungen zu behandeln. Ein Hund der sich beim Toben ein Kreuzband zerreißt und damit seinen Haltern eine Rechnung von weit über 1000 € beschert. Ebenso treten viele schwere Fälle auch nicht zu Praxis üblichen Zeiten, sondern außerhalb der Sprechstunde im Notdienst auf, was schnell kostenintensiv wird. Dementsprechend ist eine monatliche Rate, in der Regel zwischen 20 und 50 € (abhängig von Versicherung und Tier) ein geringeres Übel und stellt einen Kostenfaktor dar, den man einplanen kann.
Sollte man sich gegen eine Krankenversicherung entscheiden, empfehlen wir dringend, monatlich einen Betrag von circa 50 € auf ein separates Konto zu überweisen und somit eine Rücklage zu bilden. Von diesem Geld sollten dann nur Tierarztrechnungen bezahlt werden. So behalten Sie auch den Überblick.
Tierarztpraxis Thorsten Lohbeck
Ambazacstr. 2, 90542 Eckental
Tel.: +499126 30696, Fax: +499126 30796
E-Mail: info(at)tierarztpraxis-lohbeck.de
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